Gewalt
Was sind sexuelle Gewalt und sexuelle Nötigung?
„Nein heißt Nein!“ Niemand darf dich zu sexuellen Handlungen drängen oder zwingen!
Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu bestimmen, was mit seinem Körper geschieht. Sexuelle Handlungen gegen deinen erkennbaren Willen sind strafbar. Das gilt auch, wenn jemand ausnutzt, dass du dich nicht wehren oder keinen klaren Willen äußern kannst – zum Beispiel durch KO-Tropfen, Überraschung, Angst, Drohung oder eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung.
Sexualisierte Gewalt (früher sexuelle Gewalt) bezeichnet alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Person. Sexualisierte Gewalt kann viele Formen annehmen. Sie beginnt bei sexueller Belästigung wie anzüglichen Sprüchen und Gesten und kann bis zur Vergewaltigung (sexuellen Nötigung) reichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nennt man sexuellen Missbrauch.
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung ist, wenn sexuelle Handlungen durch Anwendung oder Androhung von Gewalt oder durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage erzwungen werden (§ 177 StGB). Eine schwere Form der sexuellen Nötigung ist Vergewaltigung.
Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung ist in Deutschland eine schwere Straftat. Schon der Versuch ist strafbar. Das gilt nicht nur bei unbekannten Tätern, sondern auch, wenn es sich um eine verwandte oder bekannte Person, den Partner oder die Partnerin handelt!
Sexuelle Nötigung zählt zu den Offizialdelikten. Bei Offizialdelikten muss die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermitteln, wenn sie davon erfährt. Dieser Prozess ist dann nicht mehr zu stoppen: die Polizei muss recherchieren, was passiert ist und du musst dazu Stellung nehmen.
Von Vergewaltigung spricht man rechtlich, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen einer Person in ihren Körper eindringt oder es versucht. Das kann mit einem Penis, mit den Händen oder Gegenständen passieren.
Sexualisierte Gewalt ist nie deine Schuld. Schuld ist immer der Täter! Du bist nicht allein! Allein in Berlin wurden im Jahr 2024 insgesamt 1237 Fälle von sexueller Nötigung und sexualisierter Gewalt angezeigt. In fast allen Fällen waren die Tatverdächtigen männlich (98,6%) und neun von zehn Opfern weiblich (89,5%). Aber auch Männer können von sexualisierter Gewalt betroffen sein. Zu -Personen gibt die Polizeistatistik keine Auskunft.
Was ist sexualisierte Gewalt in der Ehe?
Sexualisierte Gewalt in der Ehe bedeutet: dein Partner oder deine Partnerin übt sexuelle Handlungen mit oder vor dir aus, ohne dass du das willst.
Zum Beispiel er oder sie
küsst dich, ohne dass du das willst
fasst dich an, ohne das du das willst
hat Sex mit dir, obwohl du das nicht willst. Ob und wie oft du körperlichen Kontakt mit deiner Partnerin oder deinem Partner haben möchtest, entscheidest immer du – egal ob du verheiratet bist oder nicht. Das heißt auch „Recht auf Selbstbestimmung“. Sexuelle Handlungen ohne Konsens sind immer Gewalt - auch in der Ehe. Und das ist in Deutschland strafbar.
Was ist Konsens?
„Nur Ja ist Ja!“
Einfach formuliert bedeutet Konsens: Fang nur an und mach nur weiter, wenn du ein klares „Ja“ bekommen hast.
Der Begriff „Konsens“ bedeutet Übereinstimmung oder Zustimmung. Sexueller Konsens liegt vor, wenn alle Beteiligten einer sexuellen Handlung frei, bewusst und ohne Druck zustimmen. Jede Person entscheidet selbst, ob sie Nähe, Küsse oder Sex möchte. Vor Beginn jeder sexuellen Handlung muss das Einverständnis der anderen Person oder Personen aktiv eingeholt werden, um sicher zu sein, dass ein echtes „Ja“ vorhanden ist. Das bezeichnet man dann auch als „einvernehmlichen Sex“. Eine Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.“
Sexuelle Handlungen ohne Konsens sind Gewalt. Das gilt auch in festen Beziehungen oder einer Ehe. Die Zustimmung kann beispielsweise durch folgende Fragen eingeholt werden: Darf ich dich küssen? Darf ich weitermachen? Was wünschst du dir gerade? Was wäre wenn…?
In Ländern wie Spanien, Frankreich, oder Schweden wird Sex ohne ausdrückliche Zustimmung im Strafrecht als sexualisierte Gewalt behandelt. In Deutschland spricht man hingegen erst von sexualisierter Gewalt, wenn Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt werden.
Warum sprechen wir von sexualisierter und nicht sexueller Gewalt?
Heute spricht man nicht mehr von sexueller Gewalt, sondern von sexualisierter Gewalt. Damit drückt man aus, dass das Motiv für sexualisierte Gewalt nicht Sexualität, sondern Macht und Gewalt ist. Es geht den Tätern (meistens sind es Männer) darum, Gewalt auszuüben und andere zu demütigen und zu unterwerfen, um sich stärker zu fühlen. In kriegerischen Auseinandersetzungen werden Vergewaltigungen daher auch als Waffe benutzt.
Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?
Geschlechtsspezifische Gewalt (auch geschlechtsbezogene Gewalt) ist Gewalt gegen eine Person, weil diese Person ein bestimmtes soziales oder biologisches Geschlecht hat. Sie beinhaltet alle Formen von Gewalt, also körperliche, sexualisierte, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Sehr oft sind Männer gewalttätig gegenüber Frauen, vor allem in der Partnerschaft oder Familie. Seltener gibt es auch Gewalt von Frauen und von Personen gegen ihre Partner:innen und Familien. In Deutschland erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben Gewalt oder wird sexuell von einem Mann angegriffen. Hier gibt es Informationen und Zahlen darüber.
Wo bekomme ich sofortige und dauerhaft Hilfe, wenn ich sexualisierte Gewalt erlebt habe?
Wenn du sexualisierte Gewalt, z. B. eine Vergewaltigung erlebt hast, lass dich unabhängig beraten und unterstützen. Oft hilft es, erstmal mit einer Person deines Vertrauens darüber zu sprechen, was dir passiert ist.
Eine unabhängige Beratung kann dir helfen, zu entscheiden, welche Schritte du gehen willst und erklärt dir, welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. Du entscheidest, was du tun willst. Die Beratung ist auch wichtig, weil es sich bei sexueller Nötigung (zum Beispiel einer Vergewaltigung) um eine schwere Straftat handelt (siehe oben).
Lass dich nach der Tat medizinisch untersuchen und nehme, falls möglich, eine Vertrauensperson mit. Die Untersuchung ist wichtig, falls du dich später dazu entscheidest, eine Anzeige zu machen. Leg die Kleidung, die du getragen hast, in eine Plastiktüte und wasche dich nicht, bevor du dich untersuchen lässt. Das ist für die Spurensicherung wichtig.
Du kannst zur Spurensicherung in das Evangelische Waldkrankenhaus Spandau gehen. In einer normalen Arztpraxis können die Spuren meist nicht gerichtsverwertbar dokumentiert werden! Auch wenn du ins Evangelische Waldkrankenhaus gehst, kannst du später in Ruhe entscheiden, ob Du Anzeige bei der Polizei erstatten möchtest oder nicht. In der Notaufnahme des Waldkrankenhauses wirst du vertraulich behandelt, auch wenn du keine Krankenversicherung hast. Ärzt:innen unterliegen der und dürfen Informationen über dich nicht weitergeben, wenn du das nicht möchtest. Im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau kannst du deine Verletzungen behandeln und die Spuren der Gewalt gerichtsverwertbar dokumentieren lassen. Das bedeutet, dass die Dokumentation dieser Spuren dann später bei einem Gerichtsprozess als Beweis benutzt werden kann. Ohne Spurensicherung ist eine Strafverfolgung oft viel schwieriger. Die Spurensicherung bedeutet aber nicht, dass du Anzeige erstatten musst.
Hier erfährst du, wo du Beratung findest.
Wenn es dir nach einer sexuellen Belästigung oder Vergewaltigung über längere Zeit sehr schlecht geht, kann eine Psychotherapie helfen. Zum Beispiel, wenn du viel Angst hast, oft weinen musst, dich zurückziehst oder immer an die Tat denken musst. Die Beratungsstellen können dir dabei helfen, eine Therapiestelle zu finden.
Im Fall von Misshandlung und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen: wo kann ich das melden? Muss der oder die Betroffene zum Hausarzt gehen?
Sexueller Missbrauch an Kindern bedeutet: Ein Jugendlicher oder eine erwachsene Person macht sexuelle Handlungen mit oder vor einem Kind. Das ist immer verboten!
Wenn du denkst oder weißt, dass ein Kind sexuell missbraucht wird, kannst du Hilfe holen! Eine gute Anlaufstelle ist Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Du kannst dort anrufen oder eine E-Mail schreiben, wenn du Beratung suchst. Alle Menschen dürfen sich dort melden – auch wenn sie sich nicht sicher sind, ob ein Kind wirklich sexualisierte Gewalt erlebt.
Wildwasser berät Mädchen*, die sexualisierte Gewalt erlebt haben oder dies vermuten, sowie Menschen aus ihrem Umfeld und Menschen, die zu diesem Thema arbeiten.
Hilfe für Jungs berät Jungen* und junge Männer*, die von sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Du kannst auch bei der https://invia-berlin.de/fachberatung/ Hilfe finden, wenn es um das Thema Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geht. Es ist wichtig, aufmerksam zu sein. Wenn du glaubst, dass ein Kind Hilfe braucht, mach bitte etwas. Beratungsstellen unterstützen dich. Dort kannst du mit Fachleuten sprechen. Sie helfen dir zu überlegen, ob man z. B. das Jugendamt, die Schule, die Kita oder die Polizei informieren sollte.
Wenn ein Kind verletzt oder krank ist, muss es nicht sofort zur Hausarzt:in. Hausärzt:innen können keine Beweise sichern. Beweise sichern können aber eine Gewaltschutzambulanz, die Polizei oder die Ärzt:innen im Krankenhaus oder in der Notaufnahme. Aber wenn das Kind körperliche oder seelische Probleme nach einer Gewalterfahrung hat, kann der Hausarzt helfen, eine Überweisung zu Fachärzt:innen zu geben.
Was können wir gegen Gewalt tun?
Was sexualisierte Gewalt ist, erfährst du hier und was du tun kannst, hier.
Wenn du Zuhause Gewalt erlebst, gibt es in Berlin Hilfe, Rat und Informationen. Das gilt für Frauen, , und Personen und ihre Kinder.
Bei den Beratungsstellen kannst du über die Gewalt sprechen und bekommst Unterstützung, um:
dich (und deine Kinder) zu schützen
Anzeige zu erstatten
die Situation zu verlassen
zu erfahren, welche Rechte du hast,
deine Verletzungen zu dokumentieren
dich gegen jemanden zu wehren, der dir Gewalt antut
Kontakt zu Anwält:innen zu erhalten.
an eine Schutzunterkunft zu kommen, falls das nötig ist
Speziell für Kinder und Jugendliche gibt es hier Antworten.
Auch als Familienangehörige oder Freund:in von einer Person, die Gewalt erlebt, kannst du dich dort beraten lassen.
In einem Notfall rufe bitte sofort die Polizei (110). Zum Beispiel, wenn jemand in Lebensgefahr ist.
Wichtig ist: Gewalt ist nie richtig. Niemand darf dich schlagen, beleidigen, bedrohen oder zu etwas zwingen. Du bist nicht schuld, wenn dir jemand Gewalt antut. Es ist gut, wenn du mit jemandem darüber sprichst – z. B. mit einer Freundin, einer Ärztin, einer Lehrerin oder einer Beratungsstelle. So bleibst du nicht allein mit deiner Angst und deinen Sorgen.
Wenn du siehst, dass jemand Gewalt erlebt: Ignoriere es nicht. Frag vorsichtig: „Wie geht es dir?“ oder „Kann ich dir helfen?“ Manchmal ist das der erste Schritt, dass die Person über ihre Situation spricht. Das sind wichtige Punkte: 1) Gewalt erkennen: Gewalt ist nicht nur körperlich. Auch Drohungen, Beleidigungen und Kontrolle können Formen von Gewalt sein.
2) Hilfe suchen. Sprich mit einer Person, der du vertrauen kannst. Zum Beispiel mit einer Freundin, einer Nachbarin, einer Bekannten. Du kannst auch die Hotline anrufen oder in eine Beratungsstelle gehen. 3) Informieren: Suche dir Informationen und Beratungsangebote.
4) Netzwerke aufbauen und mit anderen sprechen: Kontakte zu anderen Personen können hilfreich sein und es kann helfen, sich auszutauschen und über die eigenen Gewalterfahrungen zu sprechen.
5) Rechtliche Schritte: Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Wenn du oder eine andere Person Hilfe braucht, können Anwält:innen und Fachberatungsstellen unterstützen. Sie können helfen, rechtliche Schritte wie Strafanzeigen einzuleiten oder Entschädigung und psychologische Hilfe (z.B. SGB XIV) zu erhalten.
Wenn du ein Mann* bist und Gewalt erlebt hast, kannst du hier Hilfe suchen:
Kontaktlandkarte Männergewaltschutz
Hilfe und Unterstützung für gewaltbetroffene Männer und Jungen - Berlin.de
Wenn du Angst hast, selbst gewalttätig zu werden, kannst du Hilfe bekommen bei:
Dort gibt es Anti-Gewalt-Trainings und Unterstützung, um mit Wut und Überforderung besser umzugehen.
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