Krankenversicherung
Wie funktioniert die gesetzliche Krankenkasse? Wie werde ich aufgenommen und was kann ich tun, wenn sie meinen Antrag auf Aufnahme ablehnen?
Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach einem Prinzip der Solidarität. Das bedeutet, dass jede Person, die versichert ist, medizinische Hilfe bekommen soll – egal, wie viel Geld sie hat oder wie hoch ihr Risiko ist, krank zu werden. Für viele Menschen in Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht.
Du bist pflichtversichert, wenn du zum Beispiel:
angestellt bist und dein Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (aktuell 77.400 € brutto jährlich)
eine Ausbildung machst oder studierst (bis zu einem bestimmten Alter)
Rente beziehst oder Arbeitslosengeld I oder II (Bürgergeld) erhältst
Achtung: Ein reiner Minijob reicht in der Regel nicht für die Pflichtversicherung aus
Das heißt, sobald du eine Arbeit oder ein Studium beginnst oder du Bürgergeld bekommst, beginnt die Krankenversicherung automatisch. Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern funktioniert das leider nicht automatisch, sie müssen selbst einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, siehe unten.
Wenn du nicht pflichtversichert bist, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Das betrifft oft:
Selbstständige.
Angestellte, die viel verdienen (über der Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Menschen, die keine Pflichtversicherung mehr haben (zum Beispiel wenn sie den Job wechseln oder das Studium beenden), aber vorher schon in der GKV waren und weiter in Deutschland leben. Unter bestimmten Bedingungen kannst du kostenlos über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied mitversichert werden, nämlich wenn du:
Verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und ○ dein Partner oder deine Partnerin gesetzlich versichert ist und ○ du selbst nur ein geringes Einkommen hast ○ Ein Kind (bis zum 25. Lebensjahr) bist und ein Elternteil gesetzlich versichert ist
Manchmal ist es nicht so einfach, in die GKV zu kommen, besonders wenn du:
Älter als 55 Jahre bist und in den letzten fünf Jahren vorher nicht gesetzlich versichert warst. Da gibt es zwar Ausnahmen, aber die sind oft kompliziert.
Neu in Deutschland bist und keine Vorversicherungszeiten aus einem EU-Land (oder EWR/Schweiz) mitbringst und auch keine der anderen Bedingungen erfüllst. Gerade für Migrant:innen kann das ein Problem sein, weil oft die nötigen Vorversicherungszeiten fehlen oder der Status unklar ist.
Wie werde ich aufgenommen:
Circa 90% der Menschen in Deutschland haben eine gesetzliche Krankenversicherung. Es gibt 94 verschiedene gesetzliche Krankenkassen, bei denen man versichert sein kann. Du kannst dir aussuchen, bei welcher Krankenkasse du versichert sein möchtest. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ähnliche Leistungen an und die Kosten sind fast gleich. Wenn du eine Versicherung beantragen möchtest, solltest du das schriftlich machen. Zum Beispiel per E-Mail oder über ein Onlineformular. So hast du einen Beleg, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Wenn du den Antrag persönlich oder am Telefon gestellt hast, kannst du nicht dagegen widersprechen. Wenn du eine schriftliche Ablehnung bekommst, kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Aber keine Sorge, du bist nicht allein! Es gibt Unterstützung:
Direkt bei den Krankenkassen: Geh einfach zu einer großen gesetzlichen Krankenkasse wie AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer oder DAK-Gesundheit. Sie beraten dich persönlich bei der Antragstellung.
Clearingstelle: Hier in Berlin gibt es zum Beispiel die Clearingstelle. Sie kann dir helfen, den Antrag zu stellen und auch den Widerspruch zu schreiben. Oft findet sie doch noch einen Weg in die gesetzliche Krankenversicherung. Aber auch wenn das nicht sofort klappt, kann die Clearingstelle zumindest medizinische Hilfe organisieren – zum Beispiel für eine HIV-Therapie. Angebote wie die Clearingstelle existieren auch in anderen Bundesländern.
Wie funktioniert die private Krankenkasse und nach welchen Kriterien werde ich angenommen?
Die private Krankenversicherung ist anders als die gesetzliche Krankenversicherung. Sie gehört zum Privatrecht. Etwa 10% der Menschen in Deutschland haben eine private Krankenversicherung.
Für die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind Alter, Gesundheit und Tarif entscheidend, siehe unten.
Nur Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können eine private Krankenversicherung abschließen. Zum Beispiel Selbstständige, Beamte oder Personen mit hohem Einkommen.
Es gibt 33 private Krankenversicherungsunternehmen, die eine Vollversicherung anbieten. Jedes Unternehmen hat verschiedene Tarife oder Policen. Du solltest dich beraten lassen, um herauszufinden, welcher Tarif am besten zu dir passt.
Menschen mit Vorerkrankungen, die also schon krank sind, und auch ältere Menschen können oft nur eine sehr teure Versicherung bekommen. Außerdem steigen die Beiträge im Alter und bei Krankheit. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man sich gesetzlich oder privat versichert. Hinzu kommt, dass es in der Regel sehr schwierig bis unmöglich ist, von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zurück zu wechseln.
Was ist der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und was decken sie jeweils ab?
In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du das Recht auf alle medizinischen Leistungen (ambulant oder stationär), die du für die Behandlung von Krankheiten brauchst. Dazu gehören auch Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Du bezahlst jeden Monat einen Beitrag zur Krankenversicherung. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von deinem Einkommen ab. Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 250 € pro Monat. Wenn du angestellt bist, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Wenn du Sozialleistungen bekommst, bezahlt das Jobcenter oder das Sozialamt den ganzen Beitrag. Wenn du selbstständig arbeitest, musst du den gesamten Beitrag zahlen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung musst du beim Arztbesuch nichts bezahlen. Die Abrechnung läuft direkt über die Krankenkasse mit deiner Gesundheitskarte. Es gibt aber Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Diese Leistungen musst du selbst bezahlen. Ein Beispiel sind die sogenannten (Individuelle Gesundheitsleistungen). Du musst vorher informiert werden und unterschreiben, dass du bereit bist, die Kosten selbst zu tragen. Mehr Infos dazu gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Außerdem gibt es Zuzahlungen bei vielen verschreibungspflichtigen Medikamenten (maximal 10 Euro pro Rezept), bei der Physiotherapie und bei einem Krankenhausaufenthalt (pro Tag).
Die private Krankenversicherung muss alle Behandlungen bezahlen, die du brauchst – ambulant und stationär. Es gibt viele verschiedene Tarife, und manche bieten auch zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Wie hoch der monatliche Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist, hängt von deinem Alter und deiner Gesundheit ab. In der privaten Krankenversicherung kann es auch einen Selbstbehalt geben, das bedeutet, dass du im Jahr bis zu 5000 € selbst bezahlen musst.
In der Regel musst du die Arztrechnung zuerst selbst bezahlen. Dann bekommst du das Geld von der Krankenversicherung zurück.
Wie bekomme ich Zugang zur Krankenversicherung (z.B. als Selbstständige)?
Jede Person, die in Deutschland angemeldet ist, muss eine Krankenversicherung haben. Es ist aber oft kompliziert, Mitglied in einer Krankenversicherung zu werden.
Selbstständige, die vorher in einem staatlichen Gesundheitssystem in der EU versichert waren, können in Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Normalerweise kannst du den Antrag dafür auf der Website der Krankenkasse stellen.
Selbstständige, die eine Erlaubnis haben, in Deutschland selbstständig zu arbeiten, müssen eine private Krankenversicherung abschließen.
Welchen Zugang zum deutschen Gesundheitssystem habe ich mit einer Reisekrankenversicherung?
Das kommt auf die Police (Vertragsbedingungen) an. In den meisten Fällen kannst du Krankheiten, die du vorher schon hattest, nicht behandeln lassen. Bei akuten Problemen kannst du aber in eine Arztpraxis gehen und abhängig von deinem Vertrag musst du die Behandlung dann selbst bezahlen und bekommst das Geld später von der Versicherung zurück oder deine Reisekrankenversicherung rechnet direkt mit der Arztpraxis oder dem Krankenhaus ab. Reisekrankenversicherungen erfüllen meistens auch nicht die Anforderungen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Das bedeutet, dass du auf Dauer eine andere Krankenversicherung brauchst, wenn du länger in Deutschland lebst. Eine Reisekrankenversicherung solltest du nur für vorübergehende Aufenthalte abschließen.
Wie funktioniert die EU-Krankenversicherung?
Wenn du in einem EU-Land Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem hast, kannst du auch bei einem kurzen Aufenthalt in Deutschland die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Das gilt aber nur für Behandlungen, die dringend sind, also wenn du nicht warten kannst, bis du wieder Zuhause bist.
Um die deutsche Krankenversicherung zu nutzen, musst du eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) aus deinem Heimatland mitbringen. Damit kann der Arzt oder die Ärztin direkt mit einer deutschen Krankenkasse abrechnen.
Dein Aufenthalt in Deutschland ist nur dann vorübergehend, wenn du noch in einem anderen EU-Land wohnst, zum Beispiel, wenn du in Deutschland studierst. Wenn du aber in Deutschland arbeitest, musst du auch eine deutsche Krankenversicherung haben.
Welche Auswirkungen haben Versicherungsschulden?
Es kann passieren, dass du als Selbstständige(r) oder Studierende(r) die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig bezahlt hast. Dann ist es wichtig, dass du mit der Krankenkasse in Kontakt bleibst und ihnen deine finanzielle Situation erklärst.
Wenn du deine Mitgliedsbeiträge zwei Monate lang nicht bezahlst, kann die Krankenkasse deine Gesundheitskarte sperren. Du hast trotzdem noch Anspruch auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzen und auch chronischen Erkrankungen. Aber du musst der Krankenkasse vor jedem Arztbesuch schreiben und um einen Behandlungsschein bitten.
In der privaten Krankenversicherung wird nach der zweiten Mahnung dein Vertrag in den Notlagentarif versetzt. Im Notlagentarif hast du den gleichen Anspruch auf Leistungen wie jemand in der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch Schulden hat. Es kann aber schwieriger werden, die Behandlung zu bekommen.
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