Diskriminierung beim Arzt
Was tun bei Diskriminierung beim Arzt, wenn man HIV-positiv ist?
Leider erleben Menschen mit HIV noch immer Diskriminierung im Gesundheitssystem. Wenn dir so etwas passiert, gibt es verschiedene Dinge, die du machen kannst:
Diskriminierung direkt ansprechen (wenn möglich). Oft ist sich das medizinische Personal nicht darüber bewusst, dass etwas diskriminierend wirkt.
Beschwerde einreichen. Die Ärztekammer nimmt Beschwerden entgegen, wenn es um unprofessionelles oder diskriminierendes Verhalten geht.
In eine Beratungsstelle gehen . In Deutschland gibt es die Deutsche Aidshilfe (DAH) und lokale Aidshilfen, zum Beispiel die Berliner Aids-Hilfe. Sie unterstützen, hören dir zu und helfen bei weiteren Schritten. Es gibt auch das Onlineportal der DAH. Dort kannst du anonym melden, was passiert ist: https://hiv-diskriminierung.de/
Du hast das Recht auf eine respektvolle und diskriminierungsfreie Behandlung – HIV darf niemals ein Grund sein, medizinische Hilfe zu verweigern oder dich schlechter zu behandeln!
Was kann ich tun, wenn ich nicht behandelt werde, weil ich kein Deutsch spreche (und kein Englisch)?
Für eine gute medizinische Behandlung ist es wichtig, dass du dich mit der Ärztin oder dem Arzt verständigen kannst. Du solltest erklären können, wie du dich fühlst, welche Gesundheitsprobleme du hast und welche Behandlungen du dir vorstellst.
Ärzt:innen in Deutschland müssen dich über die Behandlung informieren. Dafür ist es wichtig, dass du sie verstehen und dich verständigen kannst. Wenn du gar kein Deutsch sprichst, kann es passieren, dass die Ärztin oder der Arzt eine Behandlung ablehnt, weil nicht sichergestellt werden kann, dass ihr euch versteht.
Leider bezahlen die Krankenkassen keine Dolmetscherkosten. Wenn du eine Krankenversicherung hast, kannst du nach Ärzt:innen suchen, die deine Sprache sprechen. Bei der Anmeldung in der Praxis spricht das Personal aber oft nur Deutsch. Wenn du die Möglichkeit hast, ist es gut, eine Person mitzunehmen, die dir beim Gespräch helfen kann. Ansonsten kannst du auch Übersetzungsapps oder KI benutzen.
Im Notfall darf die Ärztin oder der Arzt die Behandlung nicht ablehnen! Auch wenn du im Krankenhaus schon den Behandlungsvertrag unterschrieben hast, darf eine Behandlung nicht mehr abgelehnt werden.
Falls du mit HIV lebst:
Lokale Aidshilfen wie die Berliner Aids-Hilfe helfen Menschen mit HIV, die kein Deutsch sprechen. Sie bieten:
Beratung in deiner Sprache (oder mit Dolmetscher:innen)
Begleitung zu Arztterminen
Hilfe bei der Kommunikation
Die Mitarbeiter:innen dieser Organisationen wissen oft, welche Ärzt:innen in der Stadt gut sind und können dir Empfehlungen geben.
Es gibt viele Organisationen, die mit Menschen aus anderen Ländern oder mit Geflüchteten arbeiten und dir vielleicht helfen können.
Wenn du keine Krankenversicherung hast, kann es sein, dass Ärzt:innen dich nicht behandeln, weil sie die Kosten nicht mit der Krankenkasse abrechnen können. Es gibt aber Hilfe, wenn du keine Krankenversicherung hast. Du findest hier Informationen.
Wie kann man sich wehren, wenn man beim Arzt schlecht behandelt wird?
Wenn du eine schlechte Erfahrung bei einer Ärztin oder einem Arzt gemacht hast, sollte du das tun:
Schreibe zuerst genau auf, was passiert ist. Du kannst auch eine Audioaufnahme machen, in der du die Erfahrung erzählst. Achte darauf, so viele Infos wie möglich zu geben, zum Beispiel: Name der Ärztin oder des Arztes, welche Abteilung oder Praxis, Datum und Uhrzeit und wie sich die Diskriminierung geäußert hat. Das nennt man ein Gedächtnisprotokoll.
Sprich mit Vertrauenspersonen, zum Beispiel mit Freund:innen oder Familie und hole dir Unterstützung.
Du kannst auch das Gespräch mit der Person, die dich diskriminiert hat, suchen. Bleibe dabei möglichst sachlich und achte darauf, dich selbst zu schützen. Wenn ein Gespräch nicht möglich ist, kontaktiere gegebenenfalls Vorgesetzte der diskriminierenden Person und informiere sie.
Über deine Beschwerdemöglichkeiten und das weitere Vorgehen kannst du dich in Berlin hier beraten und unterstützen lassen.
Es ist gut, wenn du schnell handelst. Wenn du Schadenersatz fordern möchtest, muss die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten als Brief oder E-Mail geschickt werden.
Wie kann man sich wehren, wenn man im Krankenhaus schlecht behandelt wird?
Wenn du eine schlechte Erfahrung im Krankenhaus gemacht hast, schreibe dir zuerst genau auf, was passiert ist. Du kannst auch eine Audioaufnahme machen und die Erfahrung erzählen. Achte darauf, dass du so viele Informationen wie möglich sammelst, zum Beispiel: Datum, Name der Person, Abteilung, was passiert ist. Das nennt man ein Gedächtnisprotokoll. Bleib ruhig und vorsichtig im Gespräch.
Versuche, die oder den Vorgesetzten zu finden. Das ist die Chefärztin, der Chefarzt oder die Stationsleitung. Erkläre ihnen, was passiert ist.
Suche dir Unterstützung: Sprich mit Menschen aus deinem Umfeld, wie zum Beispiel Vertrauenspersonen, Freund:innen oder Familie.
Über deine Beschwerdemöglichkeiten und das weitere Vorgehen kannst du dich in Berlin hier beraten und unterstützen lassen.
Es ist gut, wenn du schnell etwas machst. Wenn du Schadensersatz möchtest, musst du eine Beschwerde in einem Brief oder per E-Mail innerhalb von 2 Monaten abschicken.
Wie kann man sich wehren, wenn man im Krankentransport schlecht behandelt wird?
Wenn du noch mit der Fahrerin oder dem Fahrer im Auto bist, ist es wichtig, dass du dich selbst schützt. Es kann helfen, wenn du Freund:innen oder Familie anrufst, damit du nicht alleine bist. Sag ihnen, von wo ihr losfahrt und wohin ihr fahrt.
Schreibe genau auf, was passiert ist. Du kannst auch eine Audioaufnahme machen und alles erzählen. Achte darauf, dass du so viele Informationen wie möglich gibst, zum Beispiel:
Name der Fahrerin oder des Fahrers
Name des Transportunternehmens oder der Firma
Kennzeichen und Marke des Autos
Das nennt man ein Gedächtnisprotokoll.
Melde dem Krankentransportunternehmen schriftlich, was passiert ist. Es kann auch helfen, eine Beratungsstelle zu suchen. Zum Beispiel die Antidiskriminierungsstelle: Jetzt Kontakt aufnehmen.
Wenn du dich unwohl fühlst, kannst du eine Begleitung mitbringen. Freund:innen und Familie dürfen dich begleiten. Es darf eine Person mit dir im Auto fahren.
Wo kann ich hingegen bzw. meinen Fall melden, wenn ich in der Arztpraxis oder im Krankenhaus nicht gut behandelt werde, zum Beispiel in Fällen von Fahrlässigkeit, Diskriminierung oder racial profiling von medizinischem Personal?
Hier findest du noch mal die wichtigsten Anlaufstellen und Schritte auf einen Blick, wenn du Diskriminierung im Gesundheitsbereich erfährst. Bei Diskriminierung in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder im Krankentransport findest du auch spezielle Empfehlungen.
1. Dokumentation ist wichtig
Schreibe alles genau auf: ○ Wer? ○ Wann? ○ Wo? ○ Was genau? ○ Gibt es Zeug:innen?
Bewahre alle Unterlagen (Berichte, Arztbriefe, E-Mails) auf.
2. Beschwerde direkt bei der Einrichtung:
Du kannst zuerst versuchen, eine Beschwerde beim Krankenhaus, der Klinik oder Praxis einzureichen. Dort gibt es meist eine Beschwerdestelle oder Patientenfürsprecher:innen, die sich um Probleme kümmern.
Wichtig: Beschreibe möglichst genau, was passiert ist (Datum, Uhrzeit, Personen, Vorfall).
3. Patienten- und Verbraucher:innenberatung
Unabhängige Beratungsstellen unterstützen dich dabei, deine Rechte durchzusetzen und helfen bei Beschwerden. Zum Beispiel: Patientenberatung Deutschland (UPD) www.patientenberatung.de , Tel: 0800 011 77 22 (kostenfrei)
4. Spezielle Anlaufstellen bei Diskriminierung / Rassismus
Spezielle Beratungsstellen beraten dich persönlich und können dir teilweise auch rechtliche Hilfe geben oder eine Anzeige mit dir gemeinsam machen. 5. Ärztekammern und Berufsgerichte
Wenn du Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit durch Ärzt:innen oder medizinisches Personal vermutest, kannst du eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer einreichen.
Die Kammer kann berufsrechtliche Maßnahmen prüfen.
6. Rechtliche Schritte
Wenn du willst, kannst du dich auch rechtlich beraten lassen, z. B. durch eine:n Fachanwalt:in für Medizinrecht oder Arbeitsrecht (bei Diskriminierung am Arbeitsplatz). Das musst du aber selbst bezahlen.
Gibt es Fälle, in denen Ärzt:innen ihre Schweigepflicht brechen dürfen, insbesondere in Fällen von STI, z.B. HIV? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, wenn mir so etwas passiert?
Auch bei positiven Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten <Verlinkung zum Schlagwort> und HIV <Verlinkung zum Schlagwort> gilt die ärztliche und der Schutz der personenbezogenen Daten. Das bedeutet, Ärzt:innen dürfen nichts über dich an andere Personen weitersagen.
Eine Infektion mit HIV <Verlinkung zum Schlagwort> oder Hepatitis <Verlinkung zum Schlagwort> muss von Ärzt:innen gemeldet werden. Aber die Meldung muss anonym gemacht werden – das bedeutet ohne deinen Namen.
Wenn die nicht eingehalten wird, solltest du rechtliche Beratung suchen. Vielleicht hast du Anspruch auf Schadensersatz. Denn deine Daten dürfen nur mit deiner Zustimmung weitergegeben werden.
Wenn du vermutest, dass die nicht eingehalten wurde, kannst du dich auch an deine Krankenversicherung wenden. Die Krankenkasse kann dir bei diesem Problem helfen. Manche Krankenkassen haben auch eigene Beschwerdestellen.
Hier kannst du dich melden, wenn du Diskriminierung erfahren hast.
Gibt es eine Liste von Sprachmittler:innen, die nicht trans*phob sind und bei Arztbesuchen unvoreingenommen begleiten können?
Es gibt zwar keine Liste, aber Stellen, die du nach Tipps für Sprachmittler:innen fragen kannst:
In der Schwulenberatung gibt es Beratung für Geflüchtete. Du kannst ihnen eine Email schicken: refugees@sbberlin.info
LesMigras bietet Beratung für Lesben, bisexuelle Frauen, , , und Menschen an.
Miles/LSVD ist ein Zentrum für Migrant:innen, Lesben und und bietet zahlreiche Angebote zur Unterstützung und Beratung für LSBTI* mit Flucht- und Migrationsbiografien sowie deren Angehörige an.
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